# Verträge

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Verträgen. Dauerparkverträge und Kurparkverträge.

# Dauerparkverträge

Pro Dauerparkvertrag erhält der Benutzer die Berechtigung mit einem Fahrzeug in der Garage zu parken. Dauerparkverträge müssen jeweils einem oder mehreren Fahrzeugen zugewiesen sein. Von den zugewiesenen Fahrzeugen kann jeweils ein Fahrzeug gleichzeitig in der Garage stehen. Das bedeuted wenn ein Kunde mit zwei Autos gleichzeitig in der Garage stehen will, muss er zwei Dauerparkverträge abschließen. Weiters kann ein Fahrzeug jeweils nur einem Dauerparkvertrag pro Garage zugewiesen sein.

# Zuweisen von Fahrzeugen

Das zuweisen der Fahrzeuge zu dem Vertrag kann der Kunde im Kundenportal selbstständig machen. Zusätzlich ist es möglich für den Betreiber die Fahrzeuge zuzuweisen. Beim erstellen eines neuen Fahrzeugs wird dieses automatisch einem passenden Dauerparkvertrag zugewiesen, um möglichst wenig zusatzaufwand für den Kunden oder den Betreiber zu erzeugen.

# Beispiel

Hat ein Benutzer zum Beispiel vier Fahrzeuge (Fahrzeug A, B, C und D), kann er zwei Fahrzeuge (A, B) zu einem Vertrag zuweisen, und zwei Fahrzeuge (C, D) zu einem anderen Vertrag. Es kann nun entweder Fahrzeug A und B in der Garage stehen. Unabhängig davon kann zusätzlich entweder Fahrzeug C oder D in der Garage stehen.

# Kurzparkverträge

Kurzparkverträge gelten für alle Fahrzeuge des Kunden. Das bedeuted dass jedes Fahrzeug vom Kunden eine in die Garage einfahren darf, solange laut Zählstand am Parkplatz noch Platz für Kurparker ist. Der Kunde zahlt pro Fahrzeug dass in der Garage steht die Kosten laut dem eingestellten Tarifblatt vom Vertrag.